Asylverfahren und die Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern in Polen - ein umfassender Leitfaden
Angesichts der globalen Migration und der wachsenden internationalen Mobilität gewinnen Asylverfahren und die Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern in Polen zunehmend an Bedeutung. Sowohl diejenigen, die internationalen Schutz suchen, als auch Ausländer, die aus anderen Gründen einen legalen Aufenthalt in Polen planen, sind mit einer Reihe von Vorschriften und Verwaltungsverfahren konfrontiert. Dieser Artikel soll einen Überblick über die wichtigsten Aspekte dieser Themen geben.
Formen des internationalen Schutzes in Polen
Das polnische Rechtssystem sieht mehrere Formen des internationalen Schutzes für Ausländer vor:
1. Flüchtlingsstatus
Nach der Genfer Konvention von 1951 kann die Flüchtlingseigenschaft einer Person zuerkannt werden, die aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Furcht nicht in Anspruch nehmen will.
2. subsidiärer Schutz
Sie wird einem Ausländer gewährt, der die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft nicht erfüllt, dem aber bei einer Rückkehr in sein Herkunftsland ein ernsthafter Schaden droht:
- Verhängung der Todesstrafe oder Hinrichtung
- Folter, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
- Schwere und individuelle Bedrohung des Lebens oder der Gesundheit durch die weit verbreitete Anwendung von Gewalt gegen Zivilisten in einem internationalen oder internen bewaffneten Konflikt
3 Vorübergehender Schutz
Er wird Gruppen von Ausländern gewährt, die ihr Herkunftsland aufgrund einer ausländischen Invasion, eines Krieges, eines Bürgerkriegs, eines ethnischen Konflikts oder grober Menschenrechtsverletzungen massenhaft verlassen. Ein Beispiel ist der vorübergehende Schutz für ukrainische Staatsangehörige, der im Jahr 2022 aufgrund des bewaffneten Konflikts eingeführt wurde.
4 Asyl
Es handelt sich um eine Form des Schutzes, die einem Ausländer gewährt wird, wenn dies notwendig ist, um seinen Schutz zu gewährleisten, und wenn ein wichtiges Interesse der Republik Polen dies rechtfertigt.
5. humanitärer Aufenthaltstitel
Sie wird einem Ausländer gewährt, der zur Rückkehr verpflichtet ist:
- Sie kann nur in einem Land stattfinden, in dem sie Gefahren ausgesetzt ist.
- Sie würde sein Recht auf Familien- oder Privatleben verletzen.
- die Rechte des Kindes, wie sie im Übereinkommen über die Rechte des Kindes festgelegt sind, verletzen würde
6 Zustimmung zum geduldeten Aufenthalt
Sie wird gewährt, wenn die Ausweisung eines Ausländers aus Gründen, die die Verwaltungsbehörde und der Ausländer nicht zu vertreten haben, nicht möglich ist oder nur in einen Staat erfolgen kann, in den die Ausweisung aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung oder einer Entscheidung des Justizministers über die Ablehnung der Ausweisung eines Ausländers unzulässig ist.
Verfahren zur Erlangung internationalen Schutzes
1. Einreichung des Antrags
Der Antrag auf internationalen Schutz wird persönlich beim Leiter des Ausländeramtes über den Kommandanten der Grenzschutzabteilung oder des Grenzschutzpostens eingereicht. In der Praxis bedeutet dies, dass ein Ausländer einen solchen Antrag stellen kann:
- An der Grenzübergangsstelle beim Grenzübertritt
- Während seines Aufenthalts in Polen auf dem Grenzschutzposten
- In einem bewachten Zentrum oder Gewahrsam für Ausländer
2. Statusgespräch
Nach der Einreichung des Antrags wird der Ausländer zu einer Statusanhörung eingeladen, bei der er die Gründe für seinen Antrag auf internationalen Schutz detailliert darlegen muss. Dies ist ein Schlüsselelement des Verfahrens, da die Entscheidung über die Gewährung oder Ablehnung des Schutzes auf der Grundlage dieses Gesprächs und anderer gesammelter Beweise getroffen wird.
3. Erlass der Entscheidung
Die Entscheidung über die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft trifft der Leiter des Ausländeramtes innerhalb von 6 Monaten nach Antragstellung. Diese Frist kann bei komplizierten Fällen verlängert werden.
4 Rechtsbehelfsverfahren
Im Falle eines negativen Bescheids hat der Ausländer das Recht, innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung des Bescheids Beschwerde beim Flüchtlingsrat einzulegen. Gegen die Entscheidung des Rates kann beim Woiwodschaftsverwaltungsgericht in Warschau Berufung und anschließend Kassationsbeschwerde beim Obersten Verwaltungsgericht eingelegt werden.
Legalisierung des Aufenthalts von Ausländern außerhalb des Asylverfahrens
Ausländer, die keinen internationalen Schutz beantragen, können ihren Aufenthalt in Polen auf der Grundlage der folgenden Kriterien legalisieren:
1. befristete Aufenthaltserlaubnis
Sie wird einem Ausländer gewährt, der sich aus verschiedenen Gründen länger als 3 Monate in Polen aufhalten möchte, z. B:
- Arbeit
- Führung der Geschäfte
- Studien
- Familienzusammenführung
- Andere Umstände, die einen Aufenthalt in Polen rechtfertigen
Diese Genehmigung wird für einen Zeitraum zwischen drei Monaten und drei Jahren erteilt.
2. unbefristete Aufenthaltserlaubnis
Sie wird einem Ausländer gewährt, der:
- Ununterbrochener Aufenthalt in Polen seit mindestens 5 Jahren auf der Grundlage einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
- Ist das Kind eines polnischen Staatsbürgers unter elterlicher Aufsicht
- Ist der Ehepartner eines polnischen Staatsbürgers (nach mindestens 3 Jahren Ehe und 2 Jahren ununterbrochenem Aufenthalt in Polen)
- Er ist polnischer Herkunft und beabsichtigt, sich dauerhaft in Polen niederzulassen.
- Opfer des Menschenhandels ist und bestimmte Bedingungen erfüllt
- Unmittelbar vor der Antragstellung hat er/sie sich aufgrund einer geduldeten Aufenthaltserlaubnis seit mindestens 10 Jahren ununterbrochen im polnischen Hoheitsgebiet aufgehalten
3. langfristig aufenthaltsberechtigte Person mit EU-Aufenthaltstitel
Sie wird Ausländern gewährt, die sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig und ununterbrochen in Polen aufhalten, über ein festes und regelmäßiges Einkommen verfügen und krankenversichert sind.
4 Visa
Auch Ausländer können sich auf der Grundlage eines Visums in Polen aufhalten:
- Schengen (Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen)
- Inländisch (Aufenthalt bis zu 1 Jahr)
Rechte und Pflichten von Ausländern in Polen
Rechte von Ausländern unter internationalem Schutz:
- Recht auf Arbeit - Personen mit Flüchtlingsstatus und subsidiärem Schutz können ohne Genehmigung arbeiten.
- Anspruch auf Sozialleistungen - einschließlich des Anspruchs auf Sozialhilfe auf der gleichen Grundlage wie polnische Bürger.
- Recht auf Bildung - Kinder haben das Recht und die Pflicht, bis zum Alter von 18 Jahren zu lernen.
- Recht auf Gesundheitsversorgung - auf der gleichen Grundlage wie polnische Bürger öffentlich finanziert werden.
- Reisedokument - Personen mit Flüchtlingsstatus erhalten ein Genfer Reisedokument und Personen mit subsidiärem Schutz erhalten ein polnisches Reisedokument für Ausländer.
Rechte von Ausländern mit einer Aufenthaltserlaubnis:
Sie hängen von der Art der Genehmigung ab, umfassen aber in der Regel Folgendes:
- Recht auf Arbeit (oft mit Einschränkungen)
- Recht, Geschäfte zu machen
- Recht auf Bildung
- Zugang zur Gesundheitsversorgung (unter bestimmten Bedingungen)
Verantwortlichkeiten aller Ausländer:
- Einhaltung des polnischen Rechts.
- Meldung eines Wohnsitzwechsels.
- Erneuerung von Aufenthaltstiteln vor Ablauf ihrer Gültigkeit.
- Eine Krankenversicherung zu haben.
Praktische Tipps für Ausländer
- Vorausplanen - Die Legalisierungsverfahren können lange dauern, daher sollten die Anträge frühzeitig eingereicht werden.
- Dokumentation sammeln - sammeln Sie alle Dokumente, die Ihre Situation belegen, insbesondere wenn Sie internationalen Schutz beantragen.
- Nutzung der Unterstützung von NROs - Viele NROs bieten Ausländern kostenlose Rechtsberatung an.
- Polnisch lernen - Sprachkenntnisse erleichtern die Verwaltungsverfahren und die Integration erheblich.
- Fristen einhalten - Die Überschreitung der Aufenthaltsgenehmigung kann dazu führen, dass Sie Polen verlassen müssen.
Zusammenfassung
Die Asyl- und Legalisierungsverfahren in Polen sind komplex und erfordern eine gute Vorbereitung. In schwierigeren Fällen ist es ratsam, die Hilfe eines auf Einwanderungsrecht spezialisierten Anwalts in Anspruch zu nehmen, der Sie durch das gesamte Verfahren begleiten und Ihre Chancen auf einen positiven Ausgang erhöhen wird. Denken Sie daran, dass jeder Fall individuell ist und die persönlichen Umstände einen erheblichen Einfluss auf den Verlauf und das Ergebnis des Verfahrens haben können.